AUENLAND Wohnen

Unser erstes Projekt AUENLAND Wohnen bietet acht jungen Menschen mit Assistenzbedarf ein Zuhause in unserem inklusive geführten Wohnprojekt der Hausgemeinschaft AUENLAND WEG.

Zum 1. Juni 2021 sind die Bewohner*innen der WG in die Ohe-Höfe eingezogen und werden vom Team der Auenland Teilhabe und Pflege gGmbH in allen Alltagsangelegenheiten unterstützt.

Konzeption AUENLAND Wohnen

Präambel

Die ambulant betreute Wohngruppe AUENLAND Wohnen wurde von dem gemeinnützigen Verein Selbstbestimmtes Wohnen Hannover e.V. initiiert. Zweck des Vereins ist u.a. die Förderung und Entwicklung von selbstbestimmten Wohnmöglichkeiten.

Bei der Realisierung der Wohnprojekte durch den Verein stehen die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner*innen im Vordergrund. So ist ein Wohnprojekt jeweils speziell auf deren Bedürfnisse abgestimmt.

Bei AUENLAND Wohnen nimmt, neben dem vollständigen Erhalt der Selbstbestimmung, das Wohnen in der Gemeinschaft nach den Grundsätzen der Inklusion einen ebenso hohen Stellenwert ein wie die Wahl der persönlichen Assistenz- und Fachkräfte für die tägliche Versorgung und Betreuung.

Um dem Anspruch an familienähnlichen Wohn- und Lebensstrukturen der Bewohner*innen gerecht zu werden, wird eigens aus diesem Kreis die AUENLAND Teilhabe und Pflegegesellschaft mbH „AUENLAND TuPf als gemeinnützige Gesellschaft gegründet.

Die Gesellschaft wird nicht gewinnorientiert arbeiten und in enger Abstimmung mit den Bewohner*innen das im Vorfeld sorgfältig ausgewählte und adäquat bezahlte Personal einstellen und bedarfsgerecht einsetzen. Dieses Konzept verspricht eine hohe Kontinuität des Pflege- u. Betreuungspersonals und sichert den Bewohner*innen den vollständig erforderlichen Einsatz der zur Verfügung stehenden Sach- und Geldmittel zu.

AUENLAND Wohnen als ambulant betreute Wohngemeinschaft ist initiativ in der inklusiv gelebten Hausgemeinschaft der AUENLAND WEG eingebunden. Gemeinsam bilden sie mit der AUENLAND Energie das ganzheitliche Wohnprojekt Auenland, das einen wesentlichen Bestandteil im gemeinschaftlichen Wohnquartier der Ohe-Höfe einnimmt.

Das Wohnquartier Ohe-Höfe ist ein von der Landeshauptstadt Hannover initiiertes Pilotprojekt für gemeinschaftliches Wohnen, adressiert an freie Baugruppen mit einem hohen Anspruch an Klimaschutz und sozialen Wohnungsbau.

Leitlinien und Ziele

Wohnen in seiner Gesamtheit stellt ein zentrales Lebensfeld dar. Übergeordnete Prinzipien der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung sind für uns:

Normalisierungsprinzip
Normalisierung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung so normal wie möglich leben sollen. Das heißt, dass Menschen mit Behinderung dort wohnen, wo auch andere Menschen wohnen, so leben, wie auch andere Menschen leben, das unternehmen, was auch andere Menschen unternehmen.

Individualisierungsprinzip
Individualisierung meint, das Augenmerk auf die Persönlichkeit und Lebenssituation des Einzelnen zu richten, um Unterstützung zu geben, die auf den Einzelnen abgestimmt ist. Im Zusammenleben mit Nachbarn, mit Lebenspartnern oder Mitbewohnern in einer Wohngemeinschaft setzt das Individualisierungsprinzip voraus, dass persönliche Interessen des Einzelnen verstanden, ernstgenommen und respektiert werden.

Auf der Grundlage dieser respektvollen Haltung werden gemeinsam Wege gesucht, Eigeninteressen zu verwirklichen, jedoch immer in Abwägung der Interessen anderer bzw. gegebener Sachzwänge.

Selbst- u. Mitbestimmungsprinzip
Selbstbestimmung heißt, so weit wie möglich selbst und unabhängig von anderen über das eigene Leben entscheiden zu können. Selbstbestimmung heißt auch, Verantwortung für sich und sein/ihr Handeln zu übernehmen. Selbstbestimmung ist immer relativ und nicht absolut. Grenzen der Selbstbestimmung sind die Selbstbestimmung und die Rechte anderer sowie die Selbst- und Fremdgefährdung. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderung.

Mitbestimmung meint, dass Menschen mit Behinderung über Belange, die sie betreffen, soweit wie möglich mitbestimmen können und sollen, z. B. bei Urlaubsmaßnahmen, Freizeitgestaltung, Essenszubereitung, bei der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen, und insbesondere durch die persönliche Wahl des Pflege- u. Betreuungspersonals. Ziel der Förderung von Selbst- und Mitbestimmung ist die Erreichung von mehr Alltagskompetenz.

Entwicklungsprinzip
Das Entwicklungsprinzip orientiert sich am Entwicklungsstand und an den altersgemäßen Entwicklungsaufgaben eines Menschen. Die Anforderungen und Aufgaben des Alltags sollen sich an den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Bewohner*innen orientieren.

Integrationsprinzip/Inklusionsprinzip
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung an allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben können. Alle Menschen sollen zusammenleben, lernen und arbeiten können. Integrationshilfen setzen da ein, wo dies aus eigener Kraft nicht oder nur unzureichend möglich ist.

AUENLAND Wohnen

ist eine ambulant betreute Wohngruppe von vier jungen Frauen und vier jungen Männern mit Behinderung. Die etwa gleichaltrigen acht Bewohner*innen sind miteinander befreundet und kennen sich bereits viele Jahre. Mit Unterstützung des Vereins Selbstbestimmtes Wohnen Hannover e.V.  entwickelten sie dieses Wohnkonzept genau nach ihren Vorstellungen so, dass ein Wohnen in familienähnlichen Strukturen gewährleistet ist, wobei die o.g. Leitlinien, Ziele und Prinzipien die übergeordnete Klammer bilden.

Die Wohngruppe findet ihren Platz im Erdgeschoss des inklusiv geführten Mehrfamilienhauses der WEG Ohestraße 2c/d AUENLAND WEG. Das Haus ist eingebunden im Ensemble des Wohnquartiers Ohe-Höfe für gemeinschaftliches Wohnen in Hannovers Calenberger Neustadt.

Die Bewohner*innen der AUENLAND WEG sind eine Eigentümergemeinschaft, die bereits beim Entwurf und Fertigstellung des Hauses in enger Abstimmung mit den Bewohner*innen der ambulant betreuten Wohngruppe alle Besonderheiten und Wünsche dieser Gruppe berücksichtigten. Alle Bewohner*innen des Hauses sind sich persönlich bekannt und begrüßen ausdrücklich die Lebensweise des inklusiven Wohnens und Lebens.

Die geografische Lage des Wohnquartiers im Herzen der Landeshauptstadt Hannover erfüllt zum einen den Wunsch der Bewohner*innen nach kultureller Vielfalt und Teilhabe am Stadteilleben, zum anderen bietet das Wohnquartier Ohe-Höfe ein hohes Maß an sozialer Kontrolle.

Über die in Gründung befindliche gemeinnützige Gesellschaft für Teilhabe und Pflege „Auenland TuPf“ wird den Bewohner*innen der Wohngruppe durch Mitspracherecht ermöglicht, ihrem ausdrücklichen Wunsch nach persönlicher Auswahl von Assistenz- und Fachkräften gerecht zu werden. Wobei deren persönlichen Wertevorstellungen ein ebenso hoher Stellenwert beigemessen wird wie der fachlichen Qualifikation durch Erfahrung, Reputation und Referenz.

Grundprinzipien gemäß o.g. Leitlinien

Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
AUENLAND Wohnen zielt darauf ab, ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit auch bei schwerer Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sicherzustellen. Die Bewohner*innen sollen den Alltag in der Wohngemeinschaft bestimmen und auch den organisatorischen Ablauf von Hilfe- und Pflegeleistungen. Ihre Mitwirkung bei der Alltagsgestaltung und Einflussnahme im Rahmen der Pflege und Betreuung soll nicht aufgegeben werden müssen. Dazu gehört auch die Mitarbeit der Bewohner*innen bei allen anfallenden Verrichtungen – etwa Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Hausarbeit, Gartenarbeit, sofern sie dazu in der Lage sind. Entscheidend ist die Nutzung der vorhandenen Kompetenzen der Bewohner*innen. Dabei geht es nicht um das Ergebnis, sondern um den Weg.

Sollten die Bewohner*innen aufgrund ihrer Erkrankungen/Behinderungen diese Rechte nicht mehr wahrnehmen können, soll durch die Einbindung von Angehörigen/gesetzlichen Vertreter*innen oder persönlichen Bezugspersonen bei der Planung, Organisation und Tagesgestaltung ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit erhalten bleiben. Die Mitwirkung der Angehörigen ist als eine Art „stellvertretende Selbstvertretung“ zu verstehen, wobei immer die Bedürfnisse und Interessen des/der zu Vertretenden zu berücksichtigen und auf sein/ihr Wohl auszurichten sind.

Alltagsvertrautheit und individuelle Lebensgestaltung ermöglichen
Die Lebenswelt der Bewohner*innen soll so gestaltet sein, dass ein möglichst großes Maß an individueller Lebensführung erhalten bleibt. Wohnen soll in einem normalen Wohnraum und in einem normalen Wohnumfeld möglich sein. Die Gestaltung des Alltags soll sich an den individuellen sowie gemeinschaftlichen Bedürfnissen der Mitglieder orientieren. Nicht die Pflege oder spezielle Beschäftigungsangebote strukturieren den Tagesablauf. Im Vordergrund steht die Organisation eines Alltags, der an einem Ablauf im eigenen, familienähnlichen Haushalt orientiert ist. 

Versorgungssicherheit und Wohlbefinden gewährleisten
Durch die Erbringung häuslicher Pflege- und Betreuungsleistungen in der Gemeinschaft sollen Synergieeffekte genutzt werden, die eine dauerhafte professionelle Begleitung vierundzwanzig Stunden am Tag und 7 Tage die Woche ermöglichen. Fachlich qualifiziertes Personal soll als „Begleitpersonen“ die Versorgungssicherheit der hilfebedürftigen Bewohner*innen in diesem Wohnprojekt sichern. Sie sollen dem beruflichen Ethos der Aktivierung, Rehabilitation, Beratung, Betreuung und Autonomie sowie der personenbezogenen und ganzheitlichen Pflege folgen. Ziel ist, so viel Fürsorge wie nötig und so viel Autonomie wie möglich zu gewährleisten, um das Wohlbefinden der Bewohner*innen zu sichern.

Unterkunft, Versorgung und Verpflegung

  • Die Wohnung soll nicht den Charakter eines Sonderbaus, zum Beispiel einer Klinik oder eines Heimes haben, sondern wohnlich im Sinne einer familiären Wohnsituation sein. 
  • Die Wohnung ist integriert in den Stadtteil Calenberger Neustadt (Hannover). Es besteht Kontakt zu den Hausbewohner*innen, Nachbar*innen sowie den Quartiersbewohner*innen.
  • Die räumliche Nähe zur örtlichen Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Stadtbusverbindung, Apotheke, Arztpraxis, kulturellen Einrichtungen, Cafés usw.) ist gegeben.
  • Jede/r Bewohner*in hat das Recht auf ein Einzelzimmer mit barrierefreien Zugang zur eigenen Terrasse.
  • Die Wohnung soll mit Blick auf die Beeinträchtigungen ihrer Bewohner*innen gestaltet sein. Das meint zum Beispiel Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer*innen, ggf. Handläufe, räumliche Orientierungshilfen, Rufanlage und anderes mehr.
  • Gemeinschaftsräume sind vorhanden, wie zum Beispiel ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Garten, eine Gemeinschaftsterrasse und Abstellräume, um persönliche Gegenstände unterzustellen.
  • Die Wohnung bietet eine Versorgung gemäß aktuellen Standards, wie zum Beispiel einen Telefonanschluss und Internet, Kabelfernsehen.
  • In der Wohngruppe werden für die Bewohner*innen sämtliche notwendigen Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht von anderen Leistungsträgern finanziert werden.
  • Die Bewohner*innen verpflegen sich soweit wie möglich selbstständig und erhalten dabei in dem für sie notwendigen Maß Unterstützung. In der Wohngruppe werden die Bewohner*innen beim Einkaufen, Kochen und bei der Hausarbeit aktiv mit einbezogen.
  • Medizinische Verpflegung, Diätessen oder allergiefreie Lebensmittel werden bei Bedarf in der Wohnung vorgehalten

Geborgenheit

  • Die räumliche Nähe zur Familie und der Bezug zur Heimat fördern das Empfinden, „gut aufgehoben“ zu sein.
  • Das Gefühl von Geborgenheit entsteht durch das Zusammenleben in überschaubaren, stabilen und funktionierenden Beziehungen.
  • Geborgenheit meint auch Sicherheit und Schutz vor Gefahren und Einschränkungen durch Personen und/oder Institutionen.
  • Geborgenheit meint darüber hinaus insbesondere die freie persönliche Wahl der jeweiligen Pflege- und Betreuungspersönlichkeiten. Pflegeunterstützung ist etwas sehr Intimes und bedarf einer besonderen Rücksichtnahme.

Eigenständigkeit

  • Eigenständigkeit meint in erster Linie, im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Fähigkeiten unabhängig von fremder Hilfe den eigenen Alltag zu gestalten.
  • Eigenständigkeit wird gezielt gefördert. Es geht aber nicht nur darum, bestimmte Fähigkeiten weiterzuentwickeln (z. B. den selbstständigen Umgang mit Geld), sondern auch darum, bestimmte Fähigkeiten zu erhalten.
  • Die Förderung von Eigenständigkeit berücksichtigt Themen der persönlichen Entwicklung (z. B. Ablösung vom Elternhaus, Beziehung zu einem Partner, Kinderwunsch, Umgang mit Krankheit und Tod).
  • Eigenständigkeit wird unterstützt, indem Bewohner*innen Möglichkeiten geboten werden, sich in verschiedenen Bereichen fortzubilden.
  • Die Möglichkeiten jedes Einzelnen, sich auszudrücken und mitzuteilen, müssen im Hinblick auf größtmögliche Eigenständigkeit bewusst beachtet und unterstützt werden. Dies kann zum Beispiel durch verschiedene Formen der unterstützten Kommunikation geschehen.
  • Jede Unterstützung des Dienstleistungspersonals in der Pflege zielt darauf ab, dass der/die Bewohner*innen die Körperpflege so weit wie möglich eigenständig durchführen kann.
  • Das Dienstleistungspersonal achtet darauf, dass durch die pflegerischen Maßnahmen die eigenständige Alltagsgestaltung des Bewohners nicht bzw. möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Privatheit

  • Die Bewohner*innen verfügen über ein eigenes Zimmer, in das sie sich bei Bedarf jederzeit zurückziehen können. Der Privatbereich der Bewohner*innen ist vom Gemeinschaftsbereich (Küche, Essbereich, Aufenthaltsraum) räumlich abgetrennt. Der/die Bewohner*in kann sein/ihr Zimmer individuell ausstatten und gestalten.
  • Die Privatsphäre des Einzelnen wird von dem Pflege- und Betreuungspersonal und den Mitbewohner*innen geachtet und geschützt.
  • Durch das Schaffen entsprechender Rahmenbedingungen (z. B. eigener Telefonanschluss, Internet oder mobiles Telefon) können die Bewohner*innen ungestört Gespräche führen.
  • Das private Eigentum des/der Bewohners*in wird respektiert und geachtet.
  • Die Intimsphäre des/der Einzelnen (z. B. beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege) wird von Mitbewohner*innen und dem Betreuungs- u. Pflegepersonal beachtet und gewahrt. Je mehr ein/e Bewohner*in auf Pflegeleistungen angewiesen ist, umso mehr sind Einschränkungen der Intimsphäre durch das Betreuungs- u. Pflegepersonal gegeben. Eine äußerst sensible und einfühlsame Vorgehensweise ist hier erforderlich. Dies beinhaltet auch gezieltes Nachfragen beim Betroffenen. Die Bewohner*innen erhalten Mitspracherecht bei der Auswahl des jeweiligen Pflege- u. Betreuungspersonals.
  • Partnerschaften, Beziehungen und Sexualität können erlebt und gelebt werden. Eine sensible Begleitung erfolgt durch Mitarbeiter und auf Wunsch durch externe Beratungsstellen.
  • Die Bewohner*innen werden beim Ausüben privater Interessen und Hobbys auf Wunsch unterstützt.
  • Bewohner können sich an Mitarbeiter, aber auch an weitere Vertrauenspersonen mit privaten Anliegen und Themen wenden. 

Gemeinschaft

Die Bewohner*innen werden darin unterstützt, ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Wohngruppe, Hausgemeinschaft, Nachbarschaft, dem Wohnblock und zum Stadtteil zu entwickeln.

Durch die räumliche Nähe zu Familie und Freunden werden soziale Bezüge aufrechterhalten. „Mitleben“, „Mitbewegen“, „Mitspielen“, „Mitgestalten“, „Mitsprechen“, „Mitarbeiten“: Gemeinschaft entsteht auch durch Teilhabe an der kommunalen Infrastruktur, am Verkehr, an sportlichen, kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie an Freizeit- oder Erholungsmaßnahmen von Vereinen, Kirchengemeinden oder anderen öffentlichen Trägern.

Das Zusammenleben in der Wohngruppe wird durch gemeinsame Vereinbarungen geregelt. Darüber hinaus werden Respekt, gegenseitige Wertschätzung und ein rücksichtsvoller Umgang miteinander vermittelt.

Offenheit nach außen

Bei Freizeitangeboten für die Wohngruppenmitglieder besteht kein Gruppenzwang.

Die Wohnung steht auch Besucher*innen offen, wenn diese von den Bewohner*innen eingeladen werden. Besucher*innen können unter Vorbehalt auch über Nacht oder das Wochenende bleiben. Der Besuch muss angemeldet und von der Gruppe toleriert sein.

Die Bewohner*innen werden aktiv darin unterstützt, die Infrastruktur vor Ort (Geschäfte, Banken, Ärzt*innen, Apotheken usw.) zu nutzen.

Die Bewohner*innen werden aktiv darin unterstützt, immer wieder neu mit den Menschen ihrer unmittelbaren Umgebung in Kontakt zu treten, um in den häuslichen und nachbarschaftlichen Bezügen eingebunden zu sein und zu bleiben.

Die Bewohner*innen werden ermutigt und darin unterstützt, Neues auszuprobieren. Sowohl das Ausprobieren von Neuem als auch zunehmende Offenheit nach außen führen dazu, dass Schutzräume abgebaut werden: Menschen mit Behinderung werden dann mitunter auch vermehrt mit negativen gesellschaftlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel Abwertungsprozessen oder Gleichgültigkeit, konfrontiert. Nichtsdestotrotz sollten neue Erfahrungen in erster Linie als Chance zur Weiterentwicklung betrachtet werden.

Der Wohngruppenalltag

Die Wohngruppe versorgt sich selbst. Das meint, dass die Wohngruppe einen eigenen Etat hat und diesen für Lebensmittel, Getränke, Putzmittel, Ausflüge etc. verwendet. Es wird gemeinsam eingekauft, gekocht, sauber gemacht, aufgeräumt und Wäsche gewaschen. Jede/r Bewohner*in soll sich – so gut es ihr/ihm möglich ist – mit ihren/seinen Fähigkeiten einbringen und mithelfen sowie Verantwortung übernehmen. 

Der Gruppenalltag wird von Pflege- u. Betreuungspersonal unterschiedlicher Professionen begleitet. Von diesem erhalten die Bewohner*innen individuelle Hilfestellungen in Form von Anleitung, Begleitung, Unterstützung oder auch durch die Übernahme einer Tätigkeit. Ein wichtiger Grundgedanke im Wohnprojekt ist es, dass sich jedes Gruppenmitglied so weit wie möglich selbst versorgen und seine Fähigkeiten und Kompetenzen einbringen soll. Wo Hilfe benötigt wird, wird diese von Pflege- u. Betreuungspersonal gegeben. Das kann beim Anziehen sein oder bei der Körperpflege, bei der Wäschepflege oder beim Einkaufen von persönlichen Dingen. 

Der Speiseplan wird mit allen gemeinsam besprochen und festgelegt. Ebenso werden z. B. in Gruppenbesprechungen Dienste und Aufgaben sowie die gemeinsamen Freizeitaktivitäten geplant und organisiert. Jede/r Bewohner*in kann an Freizeitaktivitäten der Wohngruppe teilnehmen oder seine/ihre eigenen Interessen verfolgen und etwas alleine oder mit seinen/ihren Freunden unternehmen. Dabei steht das Pflege- und Betreuungspersonal als Unterstützung/Begleitung zur Verfügung.

Das Miteinander in einer größeren Gruppe bringt es mit sich, dass es immer aufs Neue gilt, Kompromisse zu schließen. Dies geht nicht ohne Auseinandersetzungen oder Meinungsverschiedenheiten. Auch ist es wichtig, anderen gegenüber Toleranz zu üben und Konflikte in einer angemessenen Form zu klären. Manchmal gelingt das nur schwer, ein anderes Mal gelingt es dann wieder sehr gut. In einer Wohngemeinschaft zu leben kann also auch anstrengend sein. Daher ist es immer möglich, sich von der Gemeinschaft zurückzuziehen, um alleine zu sein und seine/ihre Ruhe zu haben. 

Besuche sind gerne gesehen. Das gilt sowohl für Eltern, Verwandte, Bezugspersonen und gesetzliche Betreuer*innen als auch für Freunde und Freundinnen und Nachbar*innen.

Es wird angestrebt, einmal im Jahr eine Urlaubsreise gemeinsam mit den Bewohner*innen zu planen und durchzuführen. Es werden jahreszeitliche Feste und Feiertage entsprechend den Wünschen der Bewohner gestaltet und begangen. Auch persönliche Feiern wie Geburtstage sind wiederkehrende Ereignisse in der Wohngruppe. 

Muss ein/e Bewohner*in zum Arzt oder zur Therapie und benötigt dabei Unterstützung, wird er/sie vom Pflege- u. Betreuungspersonal begleitet. Sollte ein/e Bewohner*in einmal krank werden, so wird eine Betreuung vor Ort in der Wohnung durch das Pflege- u. Betreuungspersonal erfolgen. 

Die Aufnahme in der Wohngruppe ist auf unbestimmte Dauer angelegt. Wenn es der/die Bewohner*in wünscht und die Betreuung in dieser Wohngruppe möglich ist, so kann er/sie bis ans Lebensende hier wohnen. Besteht der Wunsch, den Wohnort zu wechseln, so ist dies ebenfalls möglich und es wird einvernehmlich mit dem/r Bewohner*in, der gesetzlichen Vertretung und des Vereins Selbstbestimmtes Wohnen Hannover e.V. versucht, einen geeigneten Wohnplatz zu finden.

Pflege- und Betreuungsleistung (Dienstleister)

Die Art und Weise, wie die Pflege- u. Betreuungsdienstleistung geführt wird, wirkt sich unmittelbar auf die Qualität der Dienstleistung und damit auf die Lebensqualität unserer Bewohner*innen aus. Führungskräfte müssen sich von humanitären Werten leiten lassen, tragen Verantwortung und gehen motiviert und engagiert als Vorbild voraus. Sie schaffen den Rahmen dafür, dass sich Bewohner*innen, Eltern, Angehörige, gesetzliche Betreuer*innen und Mitarbeiter*innen angenommen und verstanden fühlen. 

Das Führungsverständnis im Bereich der Wohngruppe AUENLAND Wohnen leitet sich mittelbar aus den o.g. Leitlinien und Zielen ab. Hier wird unter anderem benannt, dass Menschen mit Behinderung eine Heimat angeboten werden soll, sie sollen in die Gesellschaft integriert, in ihrer Persönlichkeit und Selbstständigkeit gefördert und unterstützt werden. Diese Ziele zu verwirklichen ist Aufgabe der Führungskräfte und Aufgabe aller Pflege- u. Betreuungspersonen.

Unser Führungsverständnis geht von einem kooperativen Führungsstil auf der Basis gegenseitiger Wertschätzung und gegenseitigen Vertrauens aus. Mitarbeiter*innen nehmen ihre Verantwortung für die gemeinsamen Ziele wahr und können dabei ihr eigenes Potenzial entfalten und weiterentwickeln.

Die Leitung schafft die Bedingungen und Strukturen, um die Mitarbeiter*innen in die Lage zu versetzen, diese gemeinsame Leistung zu vollbringen. Die gesamte Organisation kann somit als ein lernendes und lebendiges System begriffen werden. 

Angestrebt wird eine Form der Zusammenarbeit, die sich an familienähnlichen Werten und Handeln orientiert. Empathie und Sympathie spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Wünsche der Bewohner*innen bei der Wahl der Mitarbeiter*innen für ihre jeweilige Pflege- u. Assistenzleistung ist absolut zu respektieren und sollte nicht ggf. vorgegebenen Regularien behördlicher Anordnungen untergeordnet werden.

Für die Qualität der zu erbringenden Dienstleistung des eingesetzten Pflege- u. Betreuungspersonals setzt das jeweilige Dienstleitungsunternehmen entsprechend qualifizierte bzw. erfahrene Führungspersönlichkeiten in der Wohngruppe ein, die das Personal entsprechend coachen, anleiten, weiterbilden und stärken.

Qualitätssicherung

Qualität im Bereich ambulant betreutes Wohnen meint in erster Linie die Lebensqualität der Bewohner*innen. Lebensqualität setzt sich zusammen aus tatsächlichen Bedingungen und Gegebenheiten (objektive Merkmale) und der persönlichen Bewertung derselben (subjektive Merkmale). Lebensqualität kann für jeden/jede etwas anderes bedeuten.

Woraus der/die einzelne Bewohner*in Lebensqualität zieht, was Lebensqualität für den/die einzelne/n Bewohner*in bedeutet, soll in der Beziehung zwischen Pflege- u. Betreuungspersonal und Bewohner*innen herausgearbeitet werden: Durch sensibles, bewusstes Hinschauen, Hinhören und Nachfragen werden individuelle Wünsche, Bedürfnisse und Befindlichkeiten wahrgenommen, ernst genommen und versucht, diesen so weit wie möglich zu entsprechen. 

Zu den objektiven Merkmalen von Lebensqualität gehören die Wohnverhältnisse (Lage Wohnung, Größe des Hauses und der Gruppe, Ausstattung), aber auch die Rechte der Bewohner*innen, die Möglichkeiten der Teilhabe, soziale Kontakte und Beziehungen. Weitere Faktoren sind die personelle Ausstattung (Anzahl und Qualifikation) und vor allem das formulierte Leitbild der Einrichtung, das Menschenbild, die Konzeption, Zielsetzungen und das formulierte Leistungsangebot.

Die Maßnahmen der Qualitätssicherung werden ständig fortgeschrieben und verbessert. Das Ziel liegt darin, die Angebote für die Bewohner*innen, die organisatorischen Abläufe und das fachliche Handeln des Pflege- u. Betreuungspersonals weiterzuentwickeln. Standards bzw. Vorgaben, die es in entsprechende Dienstleistungen umzusetzen gilt, werden einerseits von außen an die Einrichtung herangetragen – z. B. durch das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz-, zum anderen durch den Dienstleister als Selbstverpflichtung und eigener Anspruch definiert. 

So wird die Wohngruppe bzw. das jeweilige Dienstleistungsunternehmen konstant fachlich begleitet, mithilfe eines Dienstplanprogramms wird der Personaleinsatz geplant und sichergestellt. Es bestehen für die Mitarbeiter Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Leistungen der bedarfsorientierten Betreuung und Begleitung werden dokumentiert und festgehalten. Eine Kooperation mit anderen Diensten wird angestrebt. Die Vorhaltung eines Beschwerdemanagements ist selbstverständlich.

Damit festgelegte Kriterien der Qualität wahrgenommen und geprüft werden können, ist eine regelmäßige Präsenz der für Qualität verantwortlichen Personen (Wohngruppenleitung, Pflegedienstleitung) notwendig. Durch den wiederkehrenden Abgleich zwischen Standards und Leitlinien, wie sie hier in der Konzeption formuliert sind, und der konkreten Dienstleistung wird die Qualität überprüft und ständig verbessert. Dabei soll die Lebensqualität der Bewohner*innen stets als Maßstab dienen.

Zusammenarbeit mit externen Stellen

Um die Bewohner*innen umfassend begleiten zu können, ist es immer wieder notwendig, Kontakte zu Stellen außerhalb der Wohngruppe aufzunehmen. Bei der Zusammenarbeit mit externen Stellen haben das Wohl der Bewohner*innen und der Datenschutz stets oberste Priorität. Auch ist zu beachten, dass in der Normalität eines Menschen Wohnen, Arbeiten und Freizeit unterschiedliche Lebensbereiche sind, die durchaus unterschiedliche Bedürfnisse und damit auch unterschiedliche Ziele und Maßnahmen in der Betreuung ergeben können und dürfen. 

Zu nennen ist hier zum einen die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen, z. B. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten und zum anderen die Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Kliniken, Therapeut*innen sowie anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe, Betreuungsgerichten sowie Fachdiensten, beispielsweise der DIAKOVERE oder Andere mit ihren jeweiligen Beratungsstellen und Bildungseinrichtungen.

Dazu gehören aber insbesondere auch Kostenträger und deren Aufsichtsbehörden, wie die Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover, Pflege- und Unfallkassen, Krankenkassen und ggf. die Heimaufsicht.

Download: Konzeption AUENLAND Wohnen

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